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Die Kanzlei
Rechtsanwalt Steffen Schmidt-Hug ist spezialisiert auf die rechtlichen Fragestellungen von Filmemachern, sowohl für die auf Produktionsdauer beschäftigten Film- und Fernsehschaffenden als auch für die auf selbständiger Basis arbeitenden Filmkünstler.
Bei der Rechts- und Vertragsberatung legt der Künstleranwalt Schmidt-Hug auch Augenmerk auf die soziale Absicherung. Bei Urhebern steht daneben die Wahrung der künstlerischen Freiheit im Vordergrund.
Steffen Schmidt-Hug vertritt als Rechtsanwalt und Agent Filmkünstler, darunter Schauspieler, Regisseure, Drehbuchautoren, Kameraleute, Schnittmeister, Szenenbildner, Kostümbildner und Maskenbildner.
Die Künstlerkanzlei Schmidt-Hug steht den Kreativen vor, während und nach den Filmprojekten zur Seite. Das Selbstverständnis der Kanzlei ist von Konfliktvermeidung und Beratung im Vorfeld geprägt. Ziel ist die optimale vertragliche und sozialrechtliche Positionierung anhand der beruflichen und persönlichen Situation des Klienten. Durch eine kontinuierliche Betreuung in allen berufsrechtlichen Angelegenheiten sollen sich die Kreativen auf das kulturelle Schaffen konzentrieren können.
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