Preisinfo
Die KünstlerKanzlei Schmidt-Hug sieht in einer guten Zusammenarbeit mit den Klienten auch eine faire und transparente Preisgestaltung.
Daher folgen hier Preisinformationen zu den Kanzleileistungen
Außergerichtliche Beratung:
Die reine Rechtsberatung erfolgt nach Zeitaufwand. Hierzu wird ein regulärer Stundensatz von € 280 nach Viertelstunden berechnet.
Für Künstler kann, je nach wirtschaftlicher Situation, ein auf bis zu € 140 ermäßigter Stundensatz vereinbart werden.
Kurze telefonische Rechtsberatungen erfolgen am günstigsten über unsere Anwaltshotline Filmfon mit 2,5 €/Min.
Für gewerbliche Kunden beträgt der Stundensatz € 280.
Für Filmnachwuchs kann ein ermäßigter Tarif vereinbart werden.
Außergerichtliche Tätigkeit. Abrechnung nach Gebührenverzeichnis:
Die Vertretung der Interessen erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemißt sich nach dem Gegenstandswert. Für die Tätigkeit fällt im Regelfall eine Geschäftsgebühr und ggf. die Einigungsgebühr nach dem Gebührenverzeichnis an. Die Geschäftsgebühr liegt je nach Aufwand und Schwierigkeit zwischen 0,5 und 2,5 Gebühren. In Angelegenheiten von durchschnittlichem Umfang wird die Mittelgebühr von 1,3 Gebühren zugrunde gelegt. Die jeweiligen Gebühren nach Gegenstandswert finden sich in der Gebührentabelle.
Außergerichtliche Tätigkeit: Abrechnung eines Pauschalhonorars:
Zur Vereinfachung bietet die Künstlerkanzlei Schmidt-Hug für bestimmte Tätigkeiten ein Pauschalhonorar an. Soweit der Aufwand im Einzelfall nicht ungewöhnlich hoch ist, werden folgende Vergütungen angeboten:
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Prüfung eines Arbeits- oder Werkvertrags:
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2 Prozent des Honorars, mindestens € 280 |
Vertragsverhandlung und Rechtsbetreuung während des gesamten Projektes (Agenturfunktion):
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5 Prozent des Honorars, mindestens € 600 |
Registrierung eines Drehbuches oder anderen Stoffe (vgl. Urheberrecht):
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€ 50 |
Registrierung mit Kurzberatung zur Stoffsicherung:
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€ 80 |
Gerichtliche Tätigkeit:
Eine gerichtliche Vertretung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In einem üblichen Prozeßverfahren fallen im Regelfall an die Verfahrensgebühr (1,3), die Terminsgebühr (1,2) und ggf. noch eine Einigungsgebühr (1,0) nach der Gebührentabelle an.
Beim Bestehen einer Rechtsschutzversicherung, beraten wir gern über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Versicherung.
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