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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht im Bereich Kultur und Medien ist von so vielen Besonderheiten geprägt, daß bisweilen auch von "Medienarbeitsrecht" als eigenem Rechtsgebiet gesprochen wird. Gerade in der Film- und Fernsehbranche existierenden zahlreiche Eigenheiten. Alleine der Umstand, daß die sehr kurzen Arbeitsverhältnisse noch nicht einmal zeitlich befristet sind, sondern lediglich bis zur Erreichung des Zwecks, macht die Sache schwierig. Film- und Fernsehschaffende sind zumeist nur auf Produktionsdauer beschäftigt. Daher sind bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen die verschiedenen Auswirkungen z.B. im Sozialrecht zu beachten. Dies gilt umsomehr bei den sogenannten "unständig Beschäftigten", unter die insbesondere die Schauspieler fallen.

Alleine die gesetzlichen, tarifrechtlichen und vertraglichen Arbeitszeitregeln sorgen für ein kaum durchschaubares Regelwirrwarr. Auch aus diesem Grund sind (nur bedingt zulässige) Pauschalvergütungen die Folge.

Der Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende sowie die Tarifverträge der Rundfunkanstalten werfen in der Branchenpraxis häufig Fragen auf.
Konfliktlösungen werden in unserer kleinen Branche zumeist außergerichtlich gefunden. Aber gleichgültig ob gerichtlich oder außergerichtlich; um eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden, sind vertiefte Branchenkenntnisse von Nöten
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Neben Befristungen und dem Tendenzschutz sind in der Medienbranche insbesondere Statusfragen (Stichwort: "Feste / Freie") - auch im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche Folgen  - von großer Bedeutung.



 
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