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Medien- und Filmrecht
Unter dem Stichwort "Medienrecht" wird vieles verstanden, von dem in Rundfunkstaatsverträgen geregelten Rundfunkrecht über Titelschutz bis hin zu wettbewerbsrechtlichen Fragen.
Für Medienschaffende selber ist jedoch der Bereich am wichtigsten, der oftmals als "Presserecht" bezeichnet wird, auch wenn es sich nicht nur auf die gedruckte Presse bezieht. Vielmehr gilt das Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung gerade auch in Film, Funk und Fernsehen. Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Betroffenen in Form von Gegendarstellungsrecht, Widerruf, Unterlassungsverpflichtung oder gar Schadensersatzanspruch wird von den Gerichten immer ernster genommen.
Nicht zuletzt die Gerichtsurteile gegen den Film "Rothenburg" über den Kannibalenmord oder "Contergan" über die Industriellenfamilie Grünthal zeigen, daß bei der Verfilmung von wahren Begebenheiten höchste Vorsicht geboten ist. Nicht nur Drehbauchautoren, sondern auch Regisseure und Produzenten sollten sich im Umgang mit Persönlichkeitsrechten, gerade bei biographischen Stoffen, frühzeitig rechtlich absichern. Insbesondere Filmprojekte, die sich zwischen dem strengen Dokumentarfilm und der rein fiktionalen, also frei erfundenen Erzählweise bewegen, bedürfen einer hohen rechtlichen Sensibilität.
Das Filmrecht im engeren Sinne betrifft insbesondere das Filmförderungsgesetz (FFG). In diesem und den Richtlinien der Filmförderanstalt (FFA) sind die wichtigsten Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft geregelt. Daneben unterstützen die BKM-Filmförderung und die Filmförderungen der Länder das deutsche Filmschaffen. Filmanwalt Steffen Schmidt-Hug berät Filmemacher auch im Zusammenhang mit Produktions- und Drehbuchförderung.
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