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Vertragsberatung / Vertragsgestaltung

Vertrag hat viel mit "sich vertragen" zu tun. Um sich auch auf Dauer zu vertragen, sollte ein guter Vertrag frühzeitig die Grundlage der Zusammenarbeit bilden. Denn die zu Friedenszeiten getroffenen Vereinbarungen müssen sich auch in Krisenzeiten bewähren; Konflikte entstehen nur aus ungeklärten Fragen. Umso wichtiger ist es zur Konfliktvermeidung möglichst alle Punkte bereits im Vorfeld einvernehmlich zu regeln. Außerdem gilt es, für beide Seiten einen "Fair Deal" zu finden, denn nur wenn beide Vertragspartner der Überzeugung sind, einen "guten Vertrag" geschlossen zu haben, kann es eine echte Partnerschaft mit größtmöglicher Motivation der Mitwirkenden geben.

Daher ist gerade die Vertragsberatung eine der wichtigsten Dienstleistungen der Kanzlei. Bei der Vertragsprüfung wird nicht nur die Vereinbarkeit mit dem Gesetz und ggf. Tarif geprüft, sondern ob der Vertragsentwurf die berechtigten Interessen in einen angemessenen Ausgleich bringt. Wichtig ist dabei natürlich, die Vertragsprüfung vor der Unterzeichnung vornehmen zu lassen, denn nachträglich kann nur noch die Wirksamkeit einzelner Bestimmungen z.B. nach AGB-Recht geprüft werden.

Eine weitere Dienstleistung ist die Übernahme der vollständigen Vertragsverhandlungen. Dies reicht vom ersten "Deal-Memo" über die kompletten Vertragsverhandlungen bis zum unterschriftsreifen Vertrag. Auch das anschließende Forderungsmanagement und die nachsorgende Betreuung während der gesamten Projektlaufzeit gehören dazu. Dieses umfassende Vertrags-Management in "Agentur-Funktion" erfordert natürlich eine Vertrauensbeziehung zwischen "Agenten" und Klienten, die zuvor gefunden werden muß.

Um nicht auf offenen Forderungen sitzen zubleiben übernimmt die Künstlerkanzlei auf Wunsch auch das Forderungsmanagement. Dies erhöht die Durchsetzungskraft und sorgt durchwegs für pünktliche Zahlung des Auftraggebers. Die Abwicklung erfolgt über ein gesondertes Treuhandkonto; damit ist Sicherheit garantiert.



 
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